Kundenerstinformationen
Kundenerstinformation von Daniela Weithaas
Erstellt am: 11.06.2026, 15:02 | Vorgangs-Id: D2FELWVPOT
Daniela WeithaasGartenstr. 1, 86947 Weil
Telefon: 01622487573
Fax: 081959980693
E-Mail: daniela@vermoegensberatung-weithaas.de
Website: https://vermoegensberatung-weithaas.de/
Geschäftsbereiche, Leistungsangebot und vorvertragliche Informationen:
- Dienstleistungen im Namen, für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service
GmbH („NFS“)- Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) in Bezug auf Finanzinstrumente (Investmentfonds, Zertifikate, Anleihen, Aktien, Optionsscheine, ETFs, geschlossene AIF u. a.)
- die Vermittlung in Vermögensverwaltungen/von Vermögensverwaltungsverträgen
- Dienstleistungen im Namen und für Rechnung von Daniela Weithaas
- die Beratung zu und die Vermittlung von Versicherungen
- die Tätigkeit als Immobilienmaklerin
- Berufsspezifische Regelungen
Die berufsspezifischen Regelungen können über die Website der juris GmbH (BMJ) www.gesetze-im-internet.de/ eingesehen werden:
- § 15 Abs. 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) u. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV) - § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Hinweis zum Datenschutz
Die NFS und Daniela Weithaas erheben und verarbeiten zum Zwecke des Vertragsschlusses,
der Angebotserstellung und der Vertragsdurchfühung personenbezogene Daten. Für den Umgang
mit personenbezogenen Daten gelten die Datenschutzhinweise.
Beratung zu und Vermittlung von Kapitalanlagen, Finanzinstrumenten und Vermittlung in
Vermögensverwaltungen
Die Anlageberatung zu und die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sowie die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen (Geschäftsbereich Ziff. 1) bietet Ihnen Daniela Weithaas ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG im Namen, für Rechnung und unter der Haftung der NFS an. Finanzinstrumente i. S. v. § 2 Abs. 5 WpIG sind u. a. Investmentfondsanteile, Aktien, Zertifikate, Derivate, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheine, Alternative Investmentfonds (AIF) und Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen wird ausschließlich die NFS Ihr Vertragspartner. Daniela Weithaas ist in das öffentliche Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf folgender Internetseite geführt wird: portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/
Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ihr eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG für die Anlageberatung und -vermittlung erteilt hat. Anfragen richten Sie bitte an Daniela Weithaas oder direkt an:
Haftungsdach:
| Zuständige Aufsichtsbehörde:
|
Information über die Sicherungseinrichtung
Die NFS ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
10865 Berlin
Büro: Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 203699-5626
Fax: 030 203699-5630
E-Mail: mail@e-d-w.de
Website: www.e-d-w.de
Entschädigungsansprüche des Kunden nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) richten sich nach
Höhe und Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter
Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der NFS. Verbindlichkeiten aus
Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung
von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören, und die für deren
Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von
Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im
Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Der Entschädigungsanspruch
besteht nur, soweit Einlagen oder Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro
lauten. Der Entschädigungsanspruch ist pro Gläubiger der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro, dabei werden auch
Ansprüche auf Zinsen berücksichtigt. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der
Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls
zugrunde zu legen. In § 3 Abs. 2 AnlEntG ist aufgeführt, welche Kunden keinen Entschädigungsanspruch
haben. Auf Anfrage sind Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die
Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen Formalitäten bei der NFS oder Daniela Weithaas erhältlich.
Die NFS sowie Daniela Weithaas sind nicht berechtigt, sich Besitz oder Eigentum an
Geld, Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen des Kunden zu verschaffen oder Finanzinstrumente und Gelder der Kunden zu halten oder zu verwahren. Gelder und Finanzinstrumente der Kunden werden ausschließlich bei den Partnerbanken (Depotstellen) verwahrt. Diese sind wiederum eigenen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtungen angeschlossen.
Produktuniversum
Über die NFS bietet Daniela Weithaas ihren Kunden Zugang zu
- mehr als 15.000 Investmentfonds und ETFs,
- fast allen börsennotierten Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Derivaten,
- den geschlossenen Fonds von mehr als 25 Emissionshäusern,
- über 20 Partnerbanken, die diese Produkte handeln und lagern,
- sowie zu Vermögensverwaltungen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem NFS Produktuniversum www.nfs-netfonds.de/rechtliches
Zuwendungen
Anlageberatung wird als provisionsgestützte Beratung geleistet. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung in Bezug auf Finanzinstrumente und Vermögensverwaltungsstrategien dürfen Zuwendungen von Dritten von der NFS angenommen, an Daniela Weithaas weitergeleitet und behalten werden – das Einverständnis des Kunden, das mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung eingeholt wird, vorausgesetzt.
Die NFS und Daniela Weithaas können für die Beratung Dritter zur Umsetzung der Anlagestrategien von Investmentfonds, Indices, Zertifikaten oder Vermögensverwaltungen eine laufende Vergütung und/oder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Vermögensverwaltungsstrategien Zuwendungen in Form von Bestandsprovisionen erhalten. Details zu Zuwendungen sind in der „Conflicts of Interest Policy der NFS“ (https://www.nfs-netfonds.de/rechtliches/) und den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) aufgeführt und werden ggf. produktspezifisch im Verlauf des Beratungs- oder Vermittlungsprozesses gesondert bekannt gemacht.
Daniela Weithaas kann zur Kundengewinnung Empfehlungsgeber einsetzen, die für ihre Vermittlungsleistung Zuwendungen erhalten können. Ebenso kann Daniela Weithaas für die Kundenvermittlung als Empfehlungsgeber Zuwendungen erhalten. Angaben zur konkreten Höhe und gegebenenfalls Berechnungsmethode werden auf Nachfrage vom Empfehlungsgeber oder von Daniela Weithaas mitgeteilt.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren/Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen
Die NFS nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die NFS nicht teil.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs: und Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) und § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG, sofern nicht eine anerkannte private Schlichtungsstelle zuständig ist:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
– Referat VBS 12 –
Marie Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: 0228 4108 0
Fax: 0228 4108 62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Website: www.bafin.de/schlichtungsstelle
Darüber hinaus ist die NFS Netfonds Financial Service GmbH im Falle von Kundenbeschwerden wie folgt zu erreichen:
E-Mail: beschwerden@netfonds.de
Compliance Office Telefon: 040 822 267-443
Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen einschließlich solcher Versicherungsverträge, die Kapitalanlagezwecken dienen, z. B. fondsgebundene Lebensversicherungen, wird Daniela Weithaas Ihr Vertragspartner. Hierunter fallen z. B. Lebensversicherungen, Sachversicherungen oder Krankenversicherungen.
Daniela Weithaas bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn, dies wird vertraglich zuvor ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Versicherungen oder Produktsparten begrenzt werden.
Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.
Daniela Weithaas wurde die Erlaubnis als Versicherungsmaklerin gemäß § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt, von der:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: 089 5116-0
Fax: 089 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Website: https://www.ihk-muenchen.de/de/
Daniela Weithaas hat gemäß § 17 VersVermV ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das Beschwerden untersucht und dabei mögliche Interessenkonflikte feststellt und vermeidet.
Daniela Weithaas ist als Versicherungsmaklerin gemäß § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO im Vermittlerregister eingetragen unter der Nummer D-QHL5-AUVK4-97.
Das Vermittlerregister kann eingesehen werden bei:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
Fax: 030 20308-1000
E-Mail: vr@dihk.de
Website: www.vermittlerregister.info
Produktanbieter
Auswahl aus mehr als 90 Versicherern (https://service.netfonds.de/versicherungsgesellschaften/versicherungsgesellschaften.pdf)
Beteiligungen an/von Versicherungsunternehmen
Die Versicherungsvermittlerin hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der Versicherungsvermittlerin.
Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696 000
Fax: 0800 3699 000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Website: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550 444
Fax: 030 2045 8931
Website: www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
Telefon: 040 6965 0890
Fax: 040 6965 0891
E-Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de
Website: www.schlichtung-finanzberatung.de
Tätigkeit als Immobilienmaklerin
Bei der Vermittlung von Immobilien wird Daniela Weithaas Ihre Vertragspartnerin.
Daniela Weithaas wurde die Erlaubnis als Immobilienmaklerin gemäß § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO erteilt.
Zuständige Behörde für die Aufsicht und Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: 089 5116-0
Fax: 089 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Website: https://www.ihk-muenchen.de/de/
Leistungsentgelt/Kosten für Maklergeschäfte
Es ist vom Einzelfall abhängig, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Möglich ist auch, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in gleicher Höhe teilen. Die Höhe einer etwa zu zahlenden Maklerprovision ergibt sich aus dem Exposé und/oder dem konkreten Auftrag.
Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem, Bauträgervertrag, Bauvertrag, Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke) oder Kaufvertrag über Wohneigentum, kann der Verbraucher folgende Schlichtungsstelle kontaktieren:
Ombudsmann Immobilien im IVD
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030 89735364
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.de
Website: www.ombudsmann-immobilien.net
Kundenerstinformation von Daniela Weithaas vom 11.06.2026